Leider ereilen auch uns fast stündlich neue gesetzliche Auflagen und / oder Interpretationen dieser, weshalb wir unser Infektionsschutzkonzept erneut korrigieren müssen. Wir bitten dich um Verständnis für die stetigen Anpassungen in den zurückliegenden Tagen und versichern dir, dass wir stets versuchen, dich bestmöglich zu informieren!
Bei Fragen sind wir sehr gern für dich da!
Wir gehen vorweg und tun alles dafür, dass du dich im MusikWerk auch in Pandemiezeiten wohl und sicher fühlen kannst. Eine Darstellung unserer beispiellosen Hygienestandards findest du u.a. im folgenden Blogeintrag: https://www.musikwerk.online/post/hygiene-und-infektionsschutz-im-musikwerk
2G im MusikWerk
Das Betreten unseres MusikWerks ist gesetzlich nur noch mit Impfnachweis oder gültigem Genesenennachweis gestattet! Diese Regelung ist auch für BesucherInnen und Begleitpersonen wirksam.
Ausnahmen
Noch nicht eingeschulte, symptomfreie Kinder sind genesenen/vollständig geimpften Personen gleichgestellt. Sie benötigen kein negatives Testergebnis.
Für symptomfreie schulpflichtige Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres reicht ein Nachweis über die regelmäßige Testung in der Schule oder alternativ ein tagesaktueller Testnachweis.
Einen der oben genannten Nachweise erbringst du bitte unmittelbar vor Unterrichtsbeginn direkt bei deinem Dozenten / deiner Dozentin, der / die diese dokumentiert.
Allgemeine Infektionsschutzmaßnahmen
In allen Aufenthalts-, Warte- und Sanitärbereichen trägst du bitte einen qualifizierten Mund-Nasenschutz.
Beim Betreten und Verlassen des MusikWerks sowie des Unterrichtsraumes desinfizierst du dir bitte deine Hände mittels der vorhandenen kontaktlosen Desinfektionsspender.
Im Unterrichtsraum trägst du bis zur endgültigen Einnahme deines Platzes einen qualifizierten Mund-Nasenschutz. Während des Unterrichts verwenden wir eine transparente Spuckschutzwand zwischen SchülerInnen und DozentInnen.
Alle Räume sind mit Luftreinigungsanlagen ausgestattet, die während der gesamten Unterrichtszeit in Betrieb sind.
Achte jederzeit bitte auf einen Mindestabstand von 2,0 m zu allen anwesenden Personen.
Bei Krankheitssymptomen nutzt du bitte die Möglichkeit des Onlineunterrichts! Wir behalten uns ggf. vor, betroffene SchülerInnen und Begleitpersonen zum Verlassen des MusikWerks aufzufordern.
Chor- und Orchesterproben
2G+: Die Teilnahme an Chor- und Orchesterproben ist nur mit Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung sowie einem zusätzlichen Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test möglich.
Onlineunterricht
Auf Wunsch oder bei Notwendigkeit aufgrund der oben dargestellten Infektionsschutzmaßnahmen findet dein Unterricht alternativ online statt. Bitte kontaktiere uns oder deinen Dozenten in diesem Fall persönlich.
Bitte gehe sensibel mit unseren Richtlinien um und beachte die ausgehängten Hinweise vor Ort. Vielen Dank für deine Unterstützung!
Herzliche Grüße
Stefan Räsch & das gesamte MusikWerk-Team
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